C95-Pflicht: wer, wann, wie oft
Alles Wichtige zur Weiterbildung für LKW-Fahrer – kurz und verständlich.
Wer ist betroffen?
Die Weiterbildung brauchen alle, die LKW der Klassen C1 oder C (auch mit Anhänger) im gewerblichen Güterverkehr oder im Werkverkehr lenken. Nachweis ist der Code 95 im Führerschein.
| Führerschein C1/C erworben | Was gilt |
|---|---|
| bis 9. September 2009 | Keine Grundqualifikation nötig. Weiterbildung (35 Stunden) seit 10. September 2014, danach alle 5 Jahre. |
| ab 10. September 2009 | Zuerst die Grundqualifikation (Prüfung), danach alle 5 Jahre die Weiterbildung (35 Stunden). |
So läuft es ab
- Sie besuchen bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte wie BKF-easy die Module – insgesamt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren.
- Sie bekommen von uns die Bescheinigung über die absolvierte Weiterbildung.
- Mit dieser Bescheinigung beantragen Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde den neuen Eintrag des Code 95.
Der Code 95 wird mit dem Datum eingetragen, bis zu dem er gilt. Sie finden ihn auf der Rückseite des Führerscheins in Feld 12.
Früher verlängern kostet keine Zeit
Beantragen Sie die Verlängerung in den letzten 18 Monaten vor Ablauf, läuft die neue 5-Jahres-Frist ab dem bisherigen Ende – nicht ab dem Kursdatum. Wer rechtzeitig plant, verliert also nichts.
Und wenn die Frist abgelaufen ist?
Der Führerschein bleibt gültig. Fahrten, für die der Code 95 nötig ist, dürfen Sie aber erst wieder machen, wenn Sie die Weiterbildung nachgeholt haben und der neue Eintrag im Führerschein steht.
Fristenrechner
Der Rechner läuft nur in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert oder übertragen. Er ersetzt keine Auskunft der Behörde.
Ausnahmen
Keinen Code 95 brauchen unter anderem Lenker von
- Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h,
- Fahrzeugen von Bundesheer, Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz,
- Fahrzeugen bei Probefahrten zur Entwicklung, Reparatur oder Wartung sowie neuen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb sind,
- Fahrschulfahrzeugen bei Ausbildung und Prüfung,
- Fahrzeugen, mit denen Material, Ausrüstung oder Maschinen für die eigene Berufsausübung befördert werden, wenn das Lenken nicht die Hauptbeschäftigung ist.
Ob eine Ausnahme für Sie gilt, hängt vom Einzelfall ab. Fragen Sie im Zweifel bei uns oder bei Ihrer Behörde nach.
Rechtsgrundlagen
- Güterbeförderungsgesetz (GütbefG), §§ 19 bis 19c
- Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer (GWB), BGBl. II Nr. 139/2008 in der geltenden Fassung
- Richtlinie (EU) 2022/2561 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge
Stand: Oktober 2026. Die Angaben sind sorgfältig zusammengestellt, ersetzen aber keine Rechtsauskunft.